UNSERE HÜPFBURGEN IM ÜBERBLICK

Bei uns finden Sie eine große Auswahl an Spiel- und Actionmodulen für Ihre Veranstaltungen.

Sicherheitshinweise für aufblasbare Spielgeräte
 

Die Spielgeräte werden in einwandfreien Zustand geliefert/übergeben.

Für Beschädigungen oder unsachgemäße Handhabung haftet der Mieter. Die notwendigen Reparaturen bzw. Anschaffungen werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

Die Spielgeräte müssen gegen Beschädigung, Entwendung und Verunreinigung geschützt werden. Sollten die Spielgeräte verunreinigt zurückgegeben werden, entstehen dem Mieter Reinigungskosten ab EUR 80,00 zzgl. MwSt.

Bei mehrtägigem Einsatz müssen die Spielgeräte täglich durch den Mieter abgebaut werden, sicher und trocken gelagert werden. Der Mieter ist verpflichtet die gemieteten Geräte bis zur Abholung gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.

Bei Betreuung durch Kids Events ist dem Aufsichtspersonal unbedingt Folge zu leisten. Wir halten uns vor Personen/Kinder aus Sicherheitsgründen von den Spielgeräten zu verweisen.

Für Ausfallzeiten infolge ungünstiger Witterung kann kein Nachlass gewährt werden, das Wetterrisiko trägt der Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, solange nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde. Dafür ist allein der Mieter haftbar. Der Einsatz und die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigenes Risiko.

Alle Spielgeräte dürfen nur von der für den Einsatz vorgesehenen Altersgruppe (z.B. Hüpfburgen 3-10 Jahre, Bällehaus 1-5 Jahre usw.) benutzt werden.

Alkoholisierte Personen dürfen weder die Aufsicht der Geräte übernehmen, noch die Spielgeräte benutzen.

Alle aufblasbaren Spielgeräte sind für den Einsatz auf Rasenuntergrund ausgerichtet. Sie werden mit Bodenankern ausgeliefert, die unbedingt einzusetzen sind. Der Einsatz auf anderem Untergrund geschieht auf eigene Gefahr. Sollten die Bodenanker nicht eingesetzt werden können, muss der Mieter für sichere Befestigungspunkte an allen Ecken sorgen. Hierzu eignen sich z.B. fest installierte Zäune oder große Bäume. Alternativ können Fußplatten, je ca. 35 kg, zum Stückpreis von EUR 8,00 zzgl. MwSt. angemietet werden. Benötigt werden ca. 4-6 Stück pro Gerät. Ebenso sind mind. 5 cm dicke Fallschutzmatten mit einer Breite von 1,20 cm rings um den Einlassbereich (Zunge Hüpfburg) auszulegen. Für unsere Hüpfburgen werden beispielsweise ca. 6 bis 8 Stück. (Stückpreis EUR 8,00 zzgl. MwSt.) benötigt.

Während des Einsatzes der Spielgeräte müssen stets volljährige Aufsichtspersonen (je 10 Benutzer – 1 Aufsichtsperson) anwesend sein. Bitte halten Sie genügenden Sicherheitsabstand zwischen den Spielgeräten und den Zuschauern.

Beim Kletterberg, Sumo-Ringen und Gladiatorenkissen handelt es sich um Wettkampfspiele bei dem maximal 2 Personen (Kletterberg max. 4 Kinder) gleichzeitig teilnehmen dürfen.

Der Kicker XXL ist für 2 Mannschaften aus jeweils 5 Spielern vorgesehen und darf nur mit den mitgelieferten Bällen bespielt werden! Aus Sicherheitsgründen ist diese maximale Personenzahl unbedingt zu beachten. Um Verletzungsgefahr zu vermeiden, sollten bei den Hüpfburgen Dach und Burg nicht mehr als 10 Kinder gleichzeitig auf dem Sprungkissen sein, bei der Hüpfburg große Burg nicht mehr als 15 Kinder. Empfehlenswert sind Gruppenbildungen annähernd gleichaltriger Kinder.

Um andere Kinder nicht zu gefährden ist von Saltos/Purzelbäumen und groben Spielverhalten abzusehen. Wegen Einsturzgefahr der Hüpfburg darf sich nicht an die Wände oder Türme gehängt! Bitten Sie die Teilnehmer ihre Brillen abzunehmen, dies gilt besonders für das Gladiatorenkissen, Sumo-Ringen, Bungee-Run und Kicker XXL.

Bungee Run: Ist für max. 2 Personen ab ca. 10 Jahren geeignet. Die Kinder sind von einer erwachsenen Aufsichtsperson anzuschnallen. Bitte beachten Sie das der Gürtel mindestens 30 cm überlappend geschlossen ist. Personen bei denen aufgrund des Körperumfangs der Gürtel nicht richtig verschlossen werden kann, dürfen das Bungee Run nicht benutzen.

Am besten geeignet sind das Gladiatorenkissen für ein Alter ab 8 Jahren. Der Kletterberg ist für Kinder zwischen 5-10 Jahre und die Hüpfburgen sind für ein Alter von 3 – 12 Jahren gedacht. Beim Einsatz des Sumo-Ringens ist die Helmpflicht unbedingt zu beachten!

Aus Sicherheitsgründen darf kein aufblasbares Spielgerät (insbesondere Kletterberg, Hüpfburg mit Dach, Bällehaus und Torwand) bei Windgeschwindigkeiten über Windstärke 5 nach der Beaufort-Skala aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Windstärke 5 ist daran erkennbar, dass kleinere Laubbäume sich biegen.

Der Einsatz der Spielgeräte bei Regen ist nicht gestattet. Bei Nässe müssen die Kinder das Spielgerät wegen Verletzungsgefahr verlassen. Bauen sie das Gerät vorübergehend ab und sichern sie das Spielgerät gegen Nässe. Der Einsatz ist erst bei trockener Lauf-, Sprung- bzw. Kletterfläche wieder zu erlauben.

Bitte beachten Sie, dass die Benutzung grundsätzlich nur ohne Schuhe und ohne spitze Gegenstände erfolgen darf.

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt ordnungsgemäß und sauber zurückzugeben (Achtung bei Kinderschminke). Grundsätzlich ist bei allen Spielgeräten der Verzehr von Lebensmitteln, Getränken und Kaugummi verboten.

Der Bällepool bzw. Bällehaus darf nicht mit Sand, Wasser, Lebensmitteln oder ähnlichem verschmutzt werden. Der Bällepool bzw. das Bällehaus darf nicht über Nacht bzw. im Freien gelagert/aufgebaut werden, da Tiere (Ameisen usw.) zwischen die Bälle gelangen können.

Bitte achten Sie darauf, dass das Gebläse während des Betriebes frei arbeiten kann: Es darf kein Laub oder Gegenstände angesaugt werden.

Schalten Sie das Gebläse erst ab, wenn alle Kinder das Spielgerät verlassen haben. Achten Sie darauf, dass Unbefugte den Stecker für das Dauergebläse nicht unbemerkt herausziehen können, da das Spielgerät sofort zusammenbrechen würde.

Wir wünschen Ihnen viel SPASS beim Einsatz unserer Spielgeräte
Ihr Kids-Events-Team

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