1. Geltungsumfang
1.1.
Die nachstehenden Liefer-, Miet- und
Zahlungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen
zwischen uns
und unseren Kunden.
1.2.
Andere Vereinbarungen, Änderungen und Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
2.
Angebot
2.1.
Sämtliche Angebote sind, wenn nicht anders
vereinbart, freibleibend.
3.
Preise
3.1.
Unsere Preise verstehen sich zzgl. der in der
Bundesrepublik Deutschland gültigen Mehrwertsteuer.
4.
Stornierung
4.1. Für
Ausfallzeiten infolge ungünstiger Witterung kann kein Nachlass gewährt werden.
4.2. Bis 14
Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 50 % des Mietpreises.
4.3. Bis 7
Tage vor der Veranstaltung berechnen wir 80 % des Mietpreises.
5.
Lieferung
5.1.
Anlieferungen sind nach Absprache ab einem
Auftragswert von EUR 250,00 möglich.
Es wird nach
Entfernungstabelle berechnen (ab 0,90 EUR/km).
Die
Vereinbarung eines Miet-/Liefertermins erfolgt unter Vorbehalt rechtzeitiger
Liefermöglichkeit. Unvorhergesehene, vom
Vermieter/Verkäufer
nicht zu vertretende Ereignisse, wie z.B. Streik, Stau, Unwetter, Unfallschäden
etc., berechtigen den
Vermieter/Verkäufer
unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Mieters/Käufers vom
Miet-/Kaufvertrag zurückzutreten
oder den Beginn
der Mietzeit um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.
5.2. Der
Aufbau der Spielgeräte ist im Mietpreis nicht enthalten. Der
Mieter stellt Hilfskräfte für den Aufbau zur Verfügung.
6.
Künstler
6.1.
Der Auftraggeber sorgt auf eigene Kosten für die eventuell zur Durchführung
der
Veranstaltungen
entsprechenden Genehmigungen. Der Veranstalter zahlt die
Künstlersozialabgabe
im Sinne des Paragraphes 24 KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) sofern er
dieser unterliegt.
7.
Zahlungsbedingungen
7.1. Rechnungen
sind sofort und ohne Abzug in bar bei Selbstabholung, bzw. Anlieferung zahlbar.
Alternativ ist Vorkasse möglich.
Andere Vereinbarungen bedürfen der
Schriftform.
8.
Eigentumsvorbehalt
8.1.
Die Lieferung der verkauften Waren erfolgt unter Eigentumsvorbehalt
gemäß § 455 BGB mit den entsprechenden Erweiterungen.
Die verkaufte Ware
bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
9.
Mietsache
9.1.
Die vermieteten Spielgeräte sind und bleiben Eigentum des Vermieters
bzw. Lieferanten.
9.2. Der
Mieter verpflichtet sich; alle Spielgeräte pfleglich zu behandeln; durch
entsprechendes
Personal zu
beaufsichtigen; am letzten Tag der Leihdauer an den Vermieter zurückzugeben.
9.3. Der
Mieter ist verpflichtet die gemieteten Spielgeräte bis zur Abholung gegen
Verlust und Beschädigung zu sichern.
9.4. Eine
Untervermietung der Spielgeräte ist nicht gestattet.
9.5. Die
Spielgeräte sind in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Sollte eine
Nachreinigung erforderlich sein,
trägt der Mieter
die entstandenen Kosten.
9.6.
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.
Dafür ist allein der Mieter haftbar.
Dies gilt auch für
Schäden an den Spielgeräten. Sie werden zum Selbstkostenpreis in Rechnung
gestellt.
10. Sicherheitshinweise Spielgeräte
10.1.
Die Sicherheitshinweise
für unsere Spielgeräte sind Bestandteil jedes Mietvertrages und vom Mieter
unbedingt zu beachten.
11. Erfüllungsort
11.1. Erfüllungsort
und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Düsseldorf.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Eine eventuelle
Unwirksamkeit einzelner der vorstehenden Bedingungen berührt
die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht.